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Auf Basis der BHE-Richtlinie HAA Typ B

Neue Vornorm für Brandwarnanlagen in Kindertagesstätten und Heimen

Für Kindertagesstätten, Heime und Beherbergungsstätten sowie besondere gemeinsame Wohnformen für Senioren und Behinderte gibt es in den allgemeinen Rechtsvorschriften in der Regel keine bauaufsichtlichen Anforderungen betreffend Branderkennung und Brandmeldung.

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Aus dieser Rechtsunsicherheit entstand die Idee, auf Basis der existierenden und im Markt etablierten „BHE-Richtlinie Hausalarmanlagen Typ B (HAA-B)“ eine „schutzziel-orientierte“ Richtlinie u.a. mit folgenden Anforderungen zu entwickeln:

  • Frühzeitige Warnung anwesender Personen
  • Anwendungsbezogene Alarmierung
  • Klar verständliche Information an zentraler Anzeige
  • Schnelle Erkennung des ansprechenden Melders
  • Alle Komponenten entsprechen der Bauproduktenverordnung und damit den Landesbauordnungen
  • Reduzierte Instandhaltungsanforderungen
  • Geringere Anforderungen an die Notstromversorgung

Daher hat der BHE vor ca. 2 Jahren auf Grundlage der HAA-B bei der DKE einen Normenantrag gestellt. Der DKE Arbeitskreis 713.1.16 wurde daraufhin mit der Ausarbeitung der DIN VDE V 0826-2 „Überwachungsanlagen – Teil 2: Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen – Projektierung, Aufbau und Betrieb“ beauftragt.

Diese Vornorm legt die Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Systemen zur Branderkennung und örtlichen Warnung von Personen, sogenannten Brandwarnanlagen (BWA), fest.

Die örtliche Warnung erfolgt durch Signalisierungseinrichtungen. Die Auslösung der Warnsignale kann durch automatische Melder oder Handfeuermelder erfolgen. In der Vornorm wird eine Anlagenkonfiguration mit ausgesuchten DIN EN 54-Komponenten beschrieben. Die einzelnen Komponenten weisen Leistungsdetails auf, die für das Schutzziel relevant sind:

  1. Frühzeitige Warnung von anwesenden Personen und/oder geschulten Evakuierungshelfern vor Brandrauch und Bränden, so dass diese Personen auf das Gefahrenereignis angemessen reagieren können.
  2. Eine Meldung mit empfohlener Quittierung wird mit klar verständlichen Informationen (Art und Ort der Meldung) an einer oder mehreren hausinternen Stellen (z. B. Pförtner, Schwesternzimmer) signalisiert und angezeigt.
  3. Eine externe Weiterleitung zu einer ständig besetzten, hilfeleistenden Stelle ist nicht zwingend erforderlich, aber optional möglich.

Die Vornorm wurde jetzt mit Datum “Juli 2018” veröffentlicht und im Zuge dessen auch die BHE-Richtlinie HAA-B zurückgezogen.

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