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Ende der Übergangsfrist für EN 62368-1

Neue Norm für Audio/Video und ITK

In Europa müssen alle Audio-/Video-, IT- und Kommunikationsprodukte bis zum 20. Dezember 2020 die Einhaltung der Anforderungen der EN 62368-1 nachweisen. Die Übergangsfrist läuft zu diesem Zeitpunkt aus, warnen die Produktprüfexperten von DEKRA. Die Norm verfolgt ein neues Konzept für die Produktsicherheit.

(Bild: Jhemelun)

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EU-Konformitätserklärungen von Audio-/Video und IT- Produkten dürfen sich vom Stichtag 20. Dezember 2020 an nur noch auf die EN 62368-1 beziehen. Die so genannte Konformitätsvermutung der derzeit noch unter der Niederspannungsrichtlinie harmonisierten Normen (IEC/EN/UL/CSA 60950–1 und IEC/EN/UL/CSA 60065) läuft dann aus. Dies gilt übrigens auch in den Vereinigten Staaten. Die Regulierungsbehörden der EU und der USA haben das Auslaufdatum der alten Normen synchronisiert, um Verbrauchern, Händlern und Herstellern ein maximales Maß an Verlässlichkeit und Einheitlichkeit in punkto Sicherheit zu gewährleisten.

Die EN 62368-1 verfolgt inhaltlich einen völlig neuen Ansatz: den des sogenannten Hazard Based Safety Engineering (HBSE). Gemäß HBSE geht es nicht mehr um den Nachweis, bestimmte in der Norm vorgeschriebene Spezifikationen erfüllt zu haben. Vielmehr geht es darum sicherzustellen, bekannte Gefahren zu berücksichtigen und das Produkt so zu konstruieren, dass es im erwarteten Kontext sicher verwendet werden kann.

DEKRA möchte Hersteller bei der Umstellung auf die neue Norm EN 62368-1 unterstützen: durch Schulungen und Trainings, Unterstützung bei der Implementierung des Hazard Based Safety Engineering, Prüfung von Audio-/Video und IT-Produkten auf Einhaltung der Anforderungen sowie begleitende Prüfungen zur elektrischen Sicherheit und EMV-Prüfungen.

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