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Beschlüsse der Bund- und Länderkonferenz am 27.08.

Neue Corona-Regeln: Großevents bis Ende 2020 verboten

Mit dem gemeinsamen Ziel, die Infektionszahlen in Deutschland wieder so weit wie möglich zu senken, haben sich Bund und Länder am 27. August in einer Telefonkonferenz besprochen. Vereinbart wurden u. a. Bußgelder für Maskenverweigerer, das Beenden kostenloser COVID-19-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten, die Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen und das Verbot von Großveranstaltungen bis mindestens Ende Dezember 2020, insofern eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind.

Corona_Update_Coronaviren(Bild: Pixabay)

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Eine erneute exponentielle Verbreitung des Virus solle durch gegenseitige Rücksichtnahme, Umsicht und Vorsicht verhindert werden. Dabei müsse allerdings das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigt werden, denn hohe Infektionszahlen erforderten und legitimieren andere Maßnahmen als niedrige Infektionszahlen. Deshalb bedeute ein abgestimmtes Handeln, dass nach gleichen Prinzipien, aber immer angepasst an das regionale Infektionsgeschehen gehandelt werde.

Die beschlossenen Neuerungen in Auszügen:

Umgang mit Veranstaltungen

  • Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.
  • Bei privaten Feierlichkeiten ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m zu gewährleisten. Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. In Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen sind für private Feiern Beschränkungen zu erlassen, z. B. durch die Absenkung der Höchstteilnehmerzahl.

Regelungen für Reiserückkehrer

  • Die Quarantäne- und Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt weiterhin. Sie müssen innerhalb eines Tages zur Überwachung der Einreisequarantänepflicht Aussteigekarten an die zuständigen Gesundheitsämter übermitteln. Der Bund erarbeitet eine „elektronische Einreiseanmeldung“, um den Meldeprozess bis hin zu den örtlichen Gesundheitsämtern zu digitalisieren. Wo immer möglich, soll auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete verzichtet werden.
  • Bund und Länder streben eine Rechtsänderung an: Es soll keine Entschädigung für den Einkommensausfall geben, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.
  • Die kostenlose Testung für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten entfällt ab dem 15. September.

Schulbetrieb

  • Bund und Länder wollen einen Präsenzschulbetrieb mit gutem Hygienekonzept aufbauen. Dort, wo dies nicht möglich ist, sollen verlässliche digitale Homeschooling-Angebote eingerichtet werden.
  • Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2020 für 5 weitere Tage pro Elternteil (10 Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
  • Bund und Länder intensivieren digitale Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schüler und Lehrer. Handlungsfelder sind insbesondere die weitere Verbesserung der digitalen Infrastruktur, mehr digitale Endgeräte für Lehrer, verlässliche Kommunikationslösungen und die Stärkung der digitalen Kompetenzen. Hierzu wird der Bund u. a. mit einem Sofortausstattungsprogramm mit einem Volumen von weiteren 500 Millionen Euro die Länder unterstützen. Bund und Länder werden den Ausbau der Breitbandanbindung weiter forcieren, um schnellstmöglich auch Lücken bei der Breitbandanbindung von Schulen zu schließen.

Wirtschaftliche & soziale Hilfsmaßnahmen

  • Das Konjunktur- und Zukunftspaket des Bundes und die Pakete der Länder sollen Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad führen. Das Bundesministerium für Wirtschaft erstellt wöchentlich einen Bericht zur wirtschaftlichen Lage und zur Inanspruchnahme der Hilfsprogramme. Darüber hinaus hat die Wirtschaftsministerkonferenz eine Arbeitsgruppe auf Fachebene eingerichtet, um die wirtschaftliche Lage und die Hilfsinstrumente laufend zu analysieren und damit Bund und Ländern eine bessere Steuerungsfähigkeit bei Maßnahmen für die wirtschaftliche Erholung Deutschlands zu ermöglichen.
  • Die vom Koalitionsausschuss angekündigten Maßnahmen, wie etwa die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung und des Programms für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, sind wichtige Schritte.
  • Das 500 Mio.-Euro-Bundesprogramm zur Nachrüstung von umluftbetriebenen raumlufttechnischen Anlagen muss schnell umgesetzt werden, damit diese bereits im Herbst mit entsprechenden Virusfiltern betrieben werden.

>> Hier alle neuen Beschlüsse im Detail: Corona-Beschlüsse 27. August 2020

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