Fünf Tipps zu den rechtlichen Grundlagen einer Workation
von Redaktion,
SD Worx zeigt auf, welche fünf Grundlagen zu beachten sind, wenn Arbeitnehmer:innen und -geber:innen das Konzept Workation umsetzen möchten.Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten? Was müssen Arbeitnehmende beachten?
(Bild: SD Worx)
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Es kommt vor, dass Mitarbeitende und Personalverantwortliche bereits bei der Vorbereitung einer Workation auf Herausforderungen stoßen. Die folgenden Tipps stellen fünf Rahmenbedingungen dar, die es zu beachten gilt, wenn der Traum von der Workation Realität werden soll.
Fünf Tipps zur Workation
1. Einreisebestimmungen
In vielen Ländern macht es einen Unterschied, ob jemand als Tourist:in oder Arbeitskraft einreist. Hier gilt es zunächst, sich zu informieren, wie die Detailregelungen vor Ort aussehen. Denn Arbeitnehmer:innen ohne Arbeitserlaubnis können sich unter Umständen zivil- und strafrechtlich haftbar machen – mit unangenehmen Konsequenzen für Mitarbeitende und Unternehmen.
2. Arbeitsrecht
Auch beim Arbeitsrecht gelten je nach Land unterschiedliche spezifische Regeln und Vorschriften. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in dem Land, das für eine Workation ausgewählt wird, zählen beispielsweise Gehaltsanforderungen, Sicherheitsfragen, Zulagen, Arbeitszeit und Entsendevorschriften. Dabei gilt: Alle Vorgaben sind unbedingt zu beachten, um Ärger für alle Beteiligten zu vermeiden.
3. Sozialversicherung
Einen arbeitsrechtlichen Komplex bildet die Frage, ob freiwillige Aufenthalte im Ausland besondere Sozialversicherungspflichten nach sich ziehen. Eng damit verknüpft ist die Abwägung, ob und welche Folgen das für den Zugang zu medizinischer Versorgung und anderen Leistungen hätte – elementare Faktoren für die konkrete Gestaltung von Arbeits- und Lebensverhältnissen.
4. Lohn- und Einkommensteuer
Wer durch seine Arbeit Einkommen erzielt, ist in aller Regel dazu verpflichtet, einen Teil davon dem Staat in Form von Steuern zur Verfügung zu stellen. Bei Workation sollte daher von Anfang an beachtet werden, ob Arbeitnehmer:innen Einkommensteuerverpflichtungen auslösen, wenn sie in ihrem Wunschland arbeiten. Unter Umständen können sogar Arbeitgeber:innen zu Lohnsteuerzahlungen verpflichtet werden. Auch diese Vorgaben sollten daher vor der Workation geklärt werden.
5. Arbeitszeitmanagement
Im Kontext Flexibilität ist bei Workations Aufmerksamkeit geboten. Denn auch wenn sich die Arbeitnehmer:innen im Ausland befinden, sind sie trotzdem an die Bedingungen ihres Arbeitsvertrages gebunden. Das gilt unter anderem für die vereinbarte Arbeitszeit, bei deren Erfassung Probleme auftreten können. Während beispielsweise eine manuelle Zeiterfassung der Arbeitsstunden im Büro im schlimmsten Falle lästig ist, ist sie bei einer Workation in diesem Format für die Mitarbeitenden kaum umzusetzen. Digitale Lösungen bieten dagegen eine einfache Möglichkeit, die benötigten Daten auch von unterwegs aus lückenlos an die Personalabteilung weiterzuleiten.
Workation steht für die Verbindung von Arbeit und Urlaub, englisch: Work und Vacation. Dahinter steht die Idee eines Urlaubs vom Arbeitsplatz, nicht jedoch von der Arbeit selbst. Ob als einzelne:r Arbeitnehmer:in oder als organisiertes Team – die Idee, nach Feierabend den Urlaubsort genießen zu können, erfreue sich nach SD Worx immer größerer Beliebtheit.