Lautsprecher für Sprachalarmanlagen

SAA oder ENS – worin liegt der Unterschied?

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob eine zu planende oder vorhandene elektroakustische Anlage (kurz ELA im deutschen bzw.  PA im englischen Sprachraum) als Gefahrenmeldeanlage dient oder nicht. So geben die Lautsprecher auf kleineren Bahnhöfen z. B. meist nur zur Reisenden-Information wieder oder werden in Kaufhäusern als Hausrufanlage oder zur Einspielung von Hintergrundmusik oder Werbung genutzt. In diesen Fällen sind keine Vorschriften zu beachten.

DB Bahnhöfe
(Bild: Christian Bedeschinski, Uwe Miethe, Holger Peters für Deutsche Bahn AG, Anselm Goertz)

Ist die Funktion auch oder ausschließlich als Gefahrenmeldeanlage festgelegt, sind zwei Fälle zu betrachten. Erstens: Die Anlage kann direkt mit der Brandmeldezentrale (BMZ) oder Brandmeldeanlage (BMA) verbunden sein und im Falle einer dort eingehenden Meldung wird automatisch eine Sprachalarmierung ausgelöst.

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Ein solcher Aufbau unterliegt der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-4 (Teil 4 Sprachalarmierung). Zur 0833-4 gehören die Produktnormen der Reihe EN 54 und hier konkret die EN 54-4 für die Energieversorgung, die EN 54-16 für die Zentralen und die EN 54-24 für passive Lautsprecher. Ebenfalls an die VDE 0883-4 angegliedert ist die EN 60268-16, die beschreibt, wie die Sprachverständlichkeit einer SAA definiert und zu bestimmen ist. Im zweiten Fall handelt es sich um eine Gefahrenmeldeanlage ohne Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage und gilt damit als Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS).

Dafür gibt es seit 1998 die Systemnorm DIN EN 60849 (eine Kombination aus Anwendungs- und Produktnorm). Die Norm befindet sich wegen diverser Unklarheiten zurzeit in der Überarbeitung.  Wenden wir uns wieder der aktuell meist geforderten SAA nach VDE 0833-4 zu. Hier sind nochmals drei Sicherheitsstufen zu unterscheiden, die vor allem die Ausfallsicherheit betreffen. Die Sicherheitsstufe I wird für Gebäude unter 2.000 m2 und unter 200 Personen empfohlen, die Stufe II für alles darüber liegende.

Stufe III gilt nur für besonders kritische Anwendungen und kommt nur selten vor. Durch einen Defekt in der SAA darf in der Stufe I ein einzelner Brandabschnitt komplett ausfallen. In der Stufe II darf genau das nicht passieren. Hier wird lediglich eine Verschlechterung der Sprachverständlichkeit als STI-Wert von 0,5 auf 0,45 toleriert.

Stufe III gestattet bei einem Defekt, welcher Art auch immer, in der SAA weder Ausfälle noch Verschlechterungen, d. h. die Anlage ist komplett doppelt auszulegen.  Interessant wird der Unterschied zwischen einer SAA nach EN 60489 und VDE 0833-4, wenn es um die Beurteilung der Sprachverständlichkeit geht. Die DIN EN 60489 bezieht sich bei der Messung der STI Werte fest datiert auf die 60268-16 von 1998, wo der Effekt der Selbstmaskierung von Sprache noch nicht zu berücksichtigen war.

Die VDE 0833-4 bezieht sich dagegen immer auf die aktuelle Fassung der 60268-16 (aktuell von 2011), wo die Maskierung bei der Messung mit einzubeziehen ist, was vor allem bei Anwendungen mit hohen Störpegeln (Bahnhöfe, Stadien etc.) wegen der dort erforderlichen hohen Sprachsignalpegel eine drastische Verschärfung der Anforderung bedeutet.

In PROFESSIONAL SYSTEM finden Sie eine ausführliche Testreihe zu A/B-Lautsprechern. 

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Danke die Unterscheidung zwischen ENS und SAA war mir nicht klar. BG

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  2. Danke für die Tips, Anselm,
    Mfg Michael Niski

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  3. Meines Erachtens nach kratzt dieser Artikel nicht einmal an der Oberfläche und ist weder fachlich korrekt noch verständlich aufgebaut.

    Eine elektrische Lautsprecheranlage (ELA) dient der einfachen Sprachübermittlung und unterliegt ausschließlich den gängigen Normen. Soll die ELA auch als Elektroakustisches Notfallwarnsystem fungieren (Alarmierung bei Bombendrohung, Amok, oder ähnliches), dann muss der Norm DIN VDE 0828-1 nachgekommen werden. Um zusätzlich eine Alarmierung im Brandfall über diese Anlage zu realisieren ist eine Umsetzung der Norm DIN VDE 0833 Teile 1,2 und 4 nötig.

    In dem ersten Absatz ihres Artikels steht “…sind zwei Fälle zu betrachten. Erstens: …”
    Der Bezug hierzu am Ende des nächsten Textblockes “…Im zweiten Fall…” ist schwierig herzustellen.

    Die Erläuterungen zu den einzelnen Sicherheitsstufen könnte eher in einem weiteren, vertiefenden Artikel aufgeführt werden; hier lenkt es nur von der eigentlichen Fragestellung ab, welche meiner Meinung unbeantwortet blieb.

    Schade!

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