Anlagen für Hörgeschädigte

Funk Systeme für Hörgeschädigte

Funkübertragungssysteme haben bereits eine lange Geschichte und eignen sich für die Verwendung in großen Sportstadien oder bei anderen großflächigen Veranstaltungen, besonders wenn die fragliche Veranstaltung Open-Air ist. Aber auch für Führungen, etwa in Museen, eignen sich derartige Systeme, zumal die Nutzung mehrerer Kanäle die Option eröffnet, gleichzeitig unterschiedliche Informationen wie etwa Simultanübersetzungen anzubieten.

Beyerdynamic Technik
Die drahtlose FM-Anlage Synexis von Beyerdynamic kann auch zur Hörunterstützung bei nachlassendem Hörvermögen oder Schwer – hörigkeit in öffentlichen Räumen eingesetzt werden (Bild: Beyerdynamic)

Die Grundkonfiguration eines derartigen Systems besteht dabei aus einem Sender, der an die jeweilige Signalquelle angeschlossen ist und der deren Audiosignale in Funksignale wandelt. Diese werden folglich ausgestrahlt und können schließlich von einem geeigneten Empfänger empfangen werden. Dieser kann das Signal dann wieder in ein Audiosignal wandeln und an einen Kopfhörer abgeben oder auch an eine Teleschlinge, die das Signal wiederum induktiv an das Hörgerät der betroffenen Person weiterleitet.

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Im Gegensatz zu IR-Systemen benötigen bei Funkanlagen Sender und Empfänger keinen Sichtkontakt, was aber wiederum bedeutet, dass Funksysteme für sensible Bereiche, in denen es auf Abhörsicherheit ankommt, ungeeignet sind! Ein großer Vorteil solcher Systeme ist, dass sie relativ problemlos auch große Flächen abdecken können, ohne dass die Kosten für ein solches System proportional mit der Größe der Fläche steigen.

Allerdings müssen den betroffenen Personen, wie dies auch bei IR-Anlagen der Fall ist, entsprechende Empfänger ausgehändigt werden. Dies mag zum einen für die hörgeschädigten Personen lästig und unangenehm sein, bedeutet aber auch für einen Veranstalter einen möglicherweise nicht unerheblichen logistischen Aufwand: Die Empfänger müssen nicht nur ausgegeben, sondern auch wieder eingesammelt werden.

Auch die Anschaffung und Wartung der Empfänger selbst kann je nach benötigter Menge durchaus einen gewissen Kostenaufwand nach sich ziehen. Schließlich sind Funksysteme nicht unbedingt immun gegenüber Emissionen anderer (heutzutage zahlreich vorhandener) Funkeinrichtungen; diese können durchaus zu einer Beeinträchtigung der Signalqualität führen. Darüber hinaus fordern einige Länder – Deutschland z. B. – Funklizenzen für den Einsatz solcher Systeme, den nationalen Vorschriften und Bestimmungen ist unbedingt Folge zu leisten! Hersteller, die Funksysteme anbieten sind z. B. Sennheiser, Beyerdynamic und Humantechnik.

 

In dieser Reihe ebenfalls erschienen: 

Anlagen für Hörgeschädigte: Grundlagen

Induktive Höranlagen


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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Analoge Funksysteme wie z.B. die oben genannte Beyerdynamic Synexis werden nicht mehr produziert. Sie sind ersetzt worden durch Anlagen nach DECT-Standard oder einer Hersteller-spezifischen 2,4GHz-Technik. Die Abhörsicherheit ist damit erheblich verbessert.

    Zur Abhörsicherheit von IR-Anlagen: Früher war die Übertragungstechnik Hersteller-spezifisch, mittlerweilen hat man auch hier einen gemeinsamen Standard entwickelt. Und was die direkte Sichtverbindung zum Sendespielgel betrifft: Bei einem Vortrag in einem Behörden-Gebäude in Straßburg konnte ich austesten: durch Abdecken des Empfängers mit der Hand oder einer Mappe konnte ich weiter störungsfrei hören. Ich mußte den Empfänger schon in meine Tasche verschwinden lassen, um das Signal zu unterbrechen. Somit dürfte mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch die Türritze oder ein Fensterschlitz reichen, um das Signal abzuhören.

    Diese drahtlosen Anlagen wurden übrigens nicht für Hörgeschädigte entwickelt, sondern als Personen-Führungsanlagen oder Konferenz-Technik, das zeigt schon die Tatsache, dass in der Regel die für Schwerhörige sinnvolle Dynamic-Kompression fehlt. Der Hörgeschädigten-Bereich ist nur ein Nebenmarkt.

    In Räumen, in denen Mehrsprachigkeit keine Rolle spielt, ist die bewährte Induktions-Schleife als einzige barrierefreie Höranlagentechnik nach wie vor das Mittel der Wahl zur Grundversorgung von Schwerhörigen. Alle professionellen Induktionsverstärker haben die notwendige Dynamic-Kompression.

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  2. Werden diese Funksysteme von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen? Es geht dabei um meine fast 81-Jährige Mutter, die an Schwerhörigkeit leidet.

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    1. Alle Höranlagen-Typen, die einen externen Empfänger benötigen (also Funk, Infrarot, DECT, WLAN) übertragen auf der “letzten Meile” induktiv über eine Halsringschleife ins Hörsystem. Diese Halsringschleife kann aber auch durch einen normalen Kopfhörer ersetzt werden, wobei oft die Hörgeräte entfernt werden müssen und damit die individuelle Hörunterstützung wegfällt. Bei Kinnbügelempfängern ist das praktisch immer der Fall.

      Diese Geräte müssen immer vom Veranstalter gestellt werden, weil sie technisch auf den Sender abgestimmt sind. Sie werden nicht von Krankenkassen übernommen.

      Was von Krankenkassen bei hochgradiger Schwerhörigkeit übernommen werden könnte, ist das Roger-System von Phonak. In der Regel muss aber der Ohrenarzt das verschreiben, ein Gutachter das bestätigen und oftmals der Klageweg beschritten werden.

      Das Roger-Mikrofon muss dem Redner um den Hals gehängt werden, d.h. barrierefrei ist das nicht. Technische Voraussetzung ist aber entweder
      * eine aktivierte T-Spule im Hörgerät
      * ein Hörgerät aus dem Phonak-Konzern mit eingebautem Airstream-Chip (nicht Bluetooth!)
      * ein Zusatzgerät mit Drei-Pin-Euro-Buchse (gibt es bei drei Hörgeräteherstellern nur für eine begrenzte Anzahl von Hörgeräte-Typen und CI’s)
      * Audio-Schuh (gibt es praktisch nicht mehr, bei Akku-Geräten grundsätzlich nicht)

      Alternative:
      Gibt es vom Hörgerätehersteller einen TV-Streamer, dann kann man ihn dazu nutzen, das Audiosignal drahtlos in die Hörgeräte zu übertragen. Man muss allerdings den zuständigen Veranstaltungstechniker darum bitten, das Gerät an die Mikrofonanlage des Veranstaltungsraumes anzuschließen. Und die Reichweite ist meist auf etwa 10-15m begrenzt. (Ist ebenfalls nicht barrierefrei.) Eine Powerbank macht den TV-Streamer unabhängig von einer Steckdose. So ein TV-Streamer kostet etwa 150€ bis 200€ und ist privat zu zahlen.

      Für den privaten Bereich bieten die meisten Hörgeräte-Hersteller auch speziell auf ihre Hörgeräte abgestimmte Funkmikrofone. Bei freien Herstellern gibt es ebenfalls Funkmikrofone oder kabelgebundene Mikrofone, die über eine Halsringschleife induktiv in die T-Spule der Hörgeräte übertragen (oder per Kopfhörer).

      Nähere Infos sind hier zu finden:
      https://t1p.de/Wissen_Hoeranlagen

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