Seit Juni 2016 ist die DIN VDE 0834-1:2016-06 in Kraft. Ihr Titel lautet: „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen.”
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Bei der elektrischen Sicherheit gelten für Rufanlagen nun ausnahmslos dieselben hohen Anforderungen wie für medizinische elektrische Geräte; maßgeblich dabei ist die DIN EN 60601-1. Sie enthält detaillierte Anforderungen an die elektrische Sicherheit für Systeme, die in Kontakt zum Patienten stehen. Hier werden zum Patientenschutz zwei unabhängige Sicherheitsvorkehrungen gefordert.
Rufanlagen müssen die dort spezifizierten Mindestanforderungen bezüglich Spannungsfestigkeit und Ableitströmen sowie Luft- und Kriechstrecken erfüllen. Als Übertragungsweg innerhalb geschlossener Organisationsgruppen, etwa im Stationenverbund, ist weiterhin ein geschlossenes Netz vorgeschrieben, um die Ausfall- und Manipulationssicherheit zu gewährleisten. Anders sieht es zwischen den einzelnen Organisationsgruppen aus: Hier sind jetzt auch alternative Übertragungswege möglich. Ebenfalls neu: Rufanlagen dürfen nun zugleich als verteiltes Alarmsystem verwendet werden.