Dynamische Fahrtreppenanzeige und sensitive Oberflächen
Informationsgeber in Beton
von Alexander Schwarz, Artikel aus dem Archiv vom
Nach wie vor beflügeln die technischen Eigenschaften der LED das Konzipieren neuer Leuchten und die Erweiterung der Verwendungszwecke. Dabei spielen nicht nur die mögliche Farbveränderung, der minimalistische Aufbau und die angenehm geringe Temperaturentwicklung eine große Rolle. Auch die Langlebigkeit im Vergleich zu kommerziellen Lichtquellen eröffnet neue Wege. So hat das junge Berliner Unternehmen Siut ein Konzept entwickelt, indem es mit in Beton gegossener Lichtleitertechnik neben dem dekorativen Einsatz auch die Möglichkeiten, diese als Informationsgeber in Fußböden zu nutzen, ausschöpft. Doch das Entwicklungspotenzial von Siut ist noch lange nicht ausgeschöpft.
Beton als Baustoff hat seinen Ursprung nicht etwa in den 70er Jahren, sondern konnte in Bauwerkresten schon in über 10.000 Jahre alten Funden in der Türkei nachgewiesen werden. Auch die Ägypter verwendeten gebrannten Kalk beim Bau ihrer Pyramiden, und sowohl in Karthago als auch Rom wurde der Baustoff in stetiger Verbesserung eingesetzt.
Im 18. Jahrhundert verwendet der Architekt Bernard de Bélidor erstmals in seinem Standardwerk „Architecture hydraulique“ den gleichbedeutenden Begriff „béton“.
Der eigentliche Durchbruch gelang im gleichen Jahrhundert in England durch die Zumischung von gebrannten Kalken und Tonen, was einen einem wasserbeständigen Mörtel hervorbrachte. Während der Bauhaus-Ära zählten Glas, Stahl und Beton zu den beliebtesten Baustoffen.
Beton ist aus der (modernen) Architektur nicht mehr wegzudenken und feiert immer wieder eine kleine Renaissance – im vorliegenden Fall durch die sinnvolle Kombination mit Lichttechnik.
Für alle Bereiche, in denen Laufbänder oder Fahrtreppen zum Einsatz kommen, hat Siut eine im (Beton-)Boden integrierte Richtungsanzeige entwickelt, welche gleichermaßen extrem zurückhaltend, aber eben auch auffällig und sogar gefällig erscheint.
Ob in Kaufhäusern, Unterführungen oder Bahnanlagen – überall dort, wo mit einem hohen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, werden die kleinen, als Pfeil oder Kreuz definierten Lichtpunkte zur Orientierungshilfe.
Eine im Boden eingelassene Betonplatte mit integrierten Lichtwellenleitern wird als Leitsystem an Zu- und Abgängen von Fahrtreppen eingesetzt. Die Anzeigesymbolik informiert den Nutzer über die Laufrichtung und mögliche Betriebsstörungen. Pulsierende Muster sorgen für eine frühzeitige Wahrnehmung und sollen damit Staubildungen, Unfällen und Fehlantritten präventiv entgegenwirken.
Besonders bei hochfrequentierten Anlagen können das Sicherheitslevel und die Kundenzufriedenheit spürbar erhöht werden. Durch eine klare Sichtbarkeit des Funktionsstatus erfolgt eine intuitive und vor allem richtige Nutzung, welche die Standby-Zeiten der Fahrtreppen verringert und die entsprechenden Laufzeiten erhöht.
Die klare Kommunikation der Fahrtreppenfunktion ermöglicht eine sichere Nutzung, und die pulsierenden Pfeile animieren zum schnellen Fahrtreppenausstieg. Letztendlich wird durch dieses optimierte Nutzungsverhalten auch der eventuell auftretende Serviceaufwand reduziert.
Die dynamische Fahrtreppenanzeige besteht aus einer großformatigen Betonplatte, auf der verschiedene Informationen mithilfe von Licht dargestellt werden. Drei definierte Muster werden gemäß der Fahrtreppenfunktion angezeigt.
Die jeweiligen Signale der Fahrtreppe werden mit einer Steuerungseinheit aufgegriffen, umgewandelt und synchron als Lichtmuster gespiegelt. Während ein grüner Pfeil die Laufrichtung anzeigt, steht das rote Kreuz für eine Funktionsstörung.
Die 1.000 × 1.000 × 50 mm großen Platten – es sind auch andere Formate machbar – können sowohl bei Bestandsfahrtreppen als auch bei Neuinstallationen einfach verbaut werden. Dass sich das Konzept auf weitere Anwendungsbereiche, in denen eine klare Definition von bspw. Ein- und Ausgängen erforderlich ist, erweitern und individuell nutzen lässt, regt die Fantasie der Bauherren, Planer und Architekten an.
Auch die Anbindung an komplexe Netzwerke ist denkbar, so dass sowohl die Funktion/Richtung als auch die entsprechende Symbolik einer Fahrtreppe je nach Verkehrsaufkommen bei mehreren zur Verfügung stehenden Einheiten geändert werden kann.
Da in den meisten Fällen die prominenten Einsatzbereiche für Aktoren auch bequem als Sensoren umfunktioniert werden können, hat sich das Unternehmen bereits mit dieser Option umfassend auseinandergesetzt. Die Studie ist zwar noch nicht gänzlich abgeschlossen, steht aber kurz vor der Realisierung eines ersten Pilotprojektes.
Denn für eine realitäts- und zeitnahe Umsetzung der vorab erwähnten automatisierten Steuerungstechnik ist es erforderlich, auf fundierte Daten hinsichtlich der zu erwartenden Personendichte Zugriff zu haben. Diese Messung soll über ebensolche Bodenplatten erfolgen, in denen sich Lichtfasern befinden.
Diese können durch Abdeckung einer Person oder eines Gegenstandes über Sensorik eine Registrierung an die digitale Datenverarbeitung weiterleiten, um so auf ein an anderer Stelle zu erwartendes Personenaufkommen vorzubereiten. Dort können daraufhin entsprechende Maßnahmen automatisch eingeleitet werden und einen angenehmen und stressfreien Verkehrsfluss garantieren.
Als Beispiel wäre der Einsatz in einem Tiefbahnhof denkbar, an dem vier Fahrtreppen nach oben führen. Steigen aus einem ankommenden Zug mehr Menschen aus und bewegen sich auf die Rolltreppe zu als auf der oberen Etage, so könnten die Rolltreppen entsprechend geschaltet werden: Drei führen nach oben, eine nach unten.
Ebenso können einfach Messungen erfolgen, um entsprechendes Personenaufkommen zu bestimmten Tageszeiten bzw. Wochentagen zu erkennen und weiterreichende Maßnahmen einzuleiten. Tageszeitabhängige Datensätze informieren Betreiber über die Auslastung von Rolltreppen, Aufzügen und Ein- und Ausgängen.
Besonderer Vorteil gegenüber klassischer Sensorik, wie Bewegungsmeldern und/oder Kameras, ist der unauffällige Einsatz dieser Lichtfasertechnik, der sowohl die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt als auch das Wohlbefinden der erfassten Personen nicht durch unangemessene Datenerfassung beeinträchtigt.