LED Not- und Sicherheitsbeleuchtung: Vorschriften und Normen für Fluchtwege
von Alexander Schwarz, Artikel aus dem Archiv vom
Die Gründe für ein unkontrolliertes Absinken der Netzspannung, was einen Ausfall jeglicher daran angeschlossener elektronischer Geräte bedeutet, sind vielfältig und leider auch nicht planbar. Wird dabei die Beleuchtungsanlage in Mitleidenschaft gezogen, ist die Sicherheit aller Personen in der jeweiligen Örtlichkeit gefährdet, und es kann zu notwendigen Evakuierungsmaßnahmen kommen, die möglichst ohne ansteigende Panik zu bewältigen sind. Für diese Fälle ist eine netzunabhängige Not- und Wegebeleuchtung erforderlich. Doch hinsichtlich der allgemeinen Sicherheit kann die moderne LED-Beleuchtung noch mehr bieten.
Letztendlich gilt für alle Örtlichkeiten, die von vielen Menschen besucht werden, die Notwendigkeit einer netzunabhängigen Sicherheitsbeleuchtung. Damit bereits in der Planungsphase Gewissheit erlangt wird, muss der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen, um die notwendigen Maßnahmen frühestmöglich mit einkalkulieren zu können. Dies betrifft neben der bekannten Kennzeichnung der Fluchtwege durch die grün-weiße Symbolik auch eine eventuelle Wegebeleuchtung, um die Örtlichkeiten im Störungsfall sicher verlassen zu können.
Da das menschliche Auge ca. 80 Prozent aller Informationen aufnimmt, entstehen bei Dunkelheit leicht Angstgefühle, die sich auch in Panik verwandeln können, was in einem Notfall möglichst zu vermeiden ist. Daraus resultiert die offensichtliche Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung. Darüber hinaus existieren heutzutage aber noch weitere relevante Faktoren, die das Leben durch entsprechendes Licht, passende Leuchten und optionale Erweiterungen durchaus angenehmer im Hinblick auf die allgemeine Sicherheit gestalten können. Denn grundsätzlich sorgt ein ausreichendes Beleuchtungsniveau in allen Belangen für ein besseres Sehverhalten und somit für mehr Komfort und Vertrauen in das spezifische Umfeld.
Doch auch Optionen wie Bewegungsmelder, integrierte Kameras und andere Sensortechniken optimieren nicht nur die Möglichkeiten einer vernetzten und energieeffizienten Beleuchtungslösung, sondern können grundsätzlich auch für ein erhöhtes Wohlbefinden und notwendige Geborgenheit sorgen. Ebenso thematisch passend reihen sich entsprechende Leuchten ein, die durch die Wahl der Materialien, Formen und Montagemöglichkeiten für eine Betriebssicherheit unter extremen Bedingungen sorgen. Da stellen Anti-Ligatur-Leuchten gewiss eine Besonderheit dar, sind aber letztendlich eine konsequente Weiterentwicklung gängiger Leuchten, die einer unkontrollierten Belastung ausgesetzt sind, wie sie beispielsweise in Unterführungen, auf öffentlichen Plätzen oder in Schulen und anderen Bereichen vorhanden sein können.
Sie sind selten schön und fallen optisch meist aus dem gestalterischen Kontext einer jedweden Innenarchitektur: die Rettungszeichenleuchten. Doch das, was hier eventuell stört, – nämlich die visuelle Dominanz dieser Leuchten – entspricht genau der Aufgabe selbiger: an jeder beliebigen Stelle im Raum aufzufallen und direkt sichtbar zu sein. Die bekannten grün-weißen Piktogramme sind international verständlich und weisen auf Rettungswege, Brandbekämpfungsmittel und andere Sicherheitseinrichtungen hin. Entweder müssen diese dauerhaft hinterleuchtet oder eben durch entsprechende externe Lichtquellen ausreichend beleuchtet sein. Unumgänglich dabei ist die Notwendigkeit, dass die jeweilige Lichtquelle unabhängig vom Stromnetz zu betreiben ist, damit diese im Ernstfall auch bei reduzierter Allgemeinbeleuchtung durch eine Naturkatastrophe oder einen anderen Schaden des Stromkreises sichtbar bleiben.
Ist ein Notausgang nicht direkt zu sehen, muss eine ausreichende Menge beleuchteter oder hinterleuchteter Rettungszeichen im Bereich des Flucht- und Rettungsweges installiert werden. Die LED-Technik bietet hier durch die geringen Abmessungen glücklicherweise neue und vor allem ansprechendere Wege der Gestaltung, vereinfacht aber durch den wesentlich geringeren Stromverbrauch auch den Betrieb durch eine netzunabhängige Stromquelle. Die Lebensdauer von teils durchschnittlich 50.000 Betriebsstunden und die vereinfachte Angliederung in ein vorhandenes Steuerungssystem optimieren den Betrieb und die anfallenden Wartungsarbeiten, was im Zeitalter vernetzter Elektronik von entscheidendem Vorteil ist. Die lichttechnischen Anforderungen an Rettungszeichenleuchten bei Stromausfall sind in DIN EN 1838 festgelegt und beinhalten u. a., dass ein hinterleuchtetes Rettungszeichen 500 cd/m² Leuchtdichte in der weißen Farbe bei eingeschalteter Allgemeinbeleuchtung erzielen muss. Gleichmäßigkeit und Kontrast stellen weitere Bewertungskriterien dar.
Die klassische Sicherheitsbeleuchtung betrifft zum einen den Bereich der Kennzeichnung, aber eben auch die Ausleuchtung der definierten Rettungswege. Es hilft nicht viel, wenn die Rettungswege bzw. Richtungen im Katastrophenfall gut und sichtbar ausgeschildert sind, der eigentliche Weg dorthin jedoch im Dunklen liegt und so ein weiteres Gefährdungspotenzial bietet. So ist es unabdingbar, die notwendigen Zonen über ein Minimum an Grundbeleuchtung (siehe Infotabellen) zu erhellen, um ein sicheres Verlassen der Gefahrenzonen zu ermöglichen.
Daneben ist zu gewährleisten, dass Brandbekämpfungsmittel und andere Sicherheitseinrichtungen gut zu finden und zu nutzen sind. Außerdem ist jede betroffene Einrichtung dazu verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne gut sichtbar in den Räumen zu platzieren, so dass sich Mitarbeiter und Besucher diese leicht merken können und die sicheren Treppen und Ausgänge einfach zu finden sind.
Anhand der lichttechnischen Anforderungen (DIN EN 1838) und technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.4/3) muss die horizontale Beleuchtungsstärke auf der Mittelachse des Flucht- bzw. Rettungsweges in einer Höhe bis 20 cm (laut ASR, DIN EN 1838 schreibt 2 cm vor) mindestens 1 Lux betragen. Zum Rand hin darf diese in beide Richtungen um jeweils 50 % abnehmen. Da diese Werte innerhalb kurzer Zeit nach Störungsfall erreicht werden müssen, eignen sich aufgrund der Anlaufverzögerung von motorbetriebenen Aggregaten nur batterie- bzw. akkugestützte Stromquellen.
Das Beleuchtungsniveau muss gleichmäßig gestaltet sein und darf entlang der Mittellinie den Wert 40:1 nicht überschreiten, da durch die Trägheit des menschlichen Auges Hindernisse, die zu kontrastreich ausgeleuchtet sind (Unterschiede zwischen hellen und dunklen Bereichen), schlechter zu erkennen sind und somit ein Gefahrenpotenzial darstellen. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Notfallbeleuchtung unter keinen Umständen blenden darf, was den gleichen Effekt wie eine zu kontraststarke Beleuchtung hätte. Bezüglich der Betriebszeit im Notfall ist beispielsweise bei Arbeitsstätten eine Stunde zu garantieren.
Anti-Ligatur-Lösungen und andere Sicherheitsaspekte
Überall dort, wo ein erhöhtes Suizidrisiko beziehungsweise verstärktes Missbrauchspotenzial vorhanden ist, müssen entsprechend sichere Leuchten verbaut sein. Diese werden unter dem Begriff „Anti-Ligatur-Leuchten“ zusammengefasst und besitzen ganz spezifische Merkmale, um einer bedarfsgerechten Nutzung zu entsprechen.
Beleuchtungslösungen für Justizvollzugsanstalten, psychiatrische Einrichtungen, forensische Psychiatrien, Suchtstationen, Kliniken und Krankenhäuser, aber ebenso für Schulen und Büros werden auch hinsichtlich des Missbrauchspotenzials in Bezug auf Leib und Leben beurteilt. Dies bedeutet im Klartext, dass die Leuchten so konstruiert sein müssen, dass die Gehäuseform keinen Ansatzpunkt bietet, um sich beispielsweise verletzen oder gar strangulieren zu können. Auch Form und Materialien müssen so beschaffen sein, dass diese nicht als Waffe zu gebrauchen sind. Die relevanten Räumlichkeiten werden Anti-Ligatur-Zonen genannt und müssen nicht nur in Bezug auf die eingesetzten Leuchten entsprechend ausgestattet sein. So gibt es Leuchtenfirmen, die in erster Linie für schlagfeste, witterungsbeständige und zerstörungssichere Leuchten stehen, aber auch ganz individuelle Lösungen für diese Bereiche im Angebot haben.
An dem Beispiel der Anbauleuchte Basilica von designplan Leuchten lässt sich dies gut verständlich machen: Die Leuchte erfüllt alle thematisch relevanten Anforderungen und ist zudem aufgrund der verwendeten LED-Technik auch lichttechnisch auf einem modernen Stand. Das Gehäuse ist mit minimalen Spaltmaßen versehen und komplett abgerundet. Es sind demnach keine Ecken oder Kanten vorhanden, an denen etwas befestigt werden kann, wodurch das Risiko, sich versehentlich oder absichtlich Schaden zuzufügen, minimiert wird. Der Diffusor besteht aus außergewöhnlich schlagfestem Polycarbonat und wird durch versenkte Resistorx-Schrauben am korrosionsbeständigen Gehäuse aus Aluminiumdruckguss befestigt, was eine hohe Manipulationssicherheit garantieren soll. Die Leuchte wird somit mit dem Stoßfestigkeitsgrad IK16 (150 Joule) eingestuft und ist staub- und spritzwasserdicht (IP65). Der Geräteträger lässt sich einfach tauschen und warten, ohne dass dadurch die Gefahr der Manipulation oder eine vorhandene Mastix-Dichtung beeinträchtigt wird. Die Integration von zusätzlichen Bausteinen ermöglicht optional eine tageslichtabhängige Steuerung oder eine Nachtlichtfunktion.
Doch auch in öffentlichen Unterführungen, beispielsweise an Bahn- und U-Bahnstationen, stellt das richtige Licht in erster Linie einen hohen Sicherheitsfaktor dar. Dabei geht es nicht nur um gefühlte Sicherheit durch eine angemessene Beleuchtung, sondern auch um eine entsprechende Wegführung. Da wundert es nicht, dass diese unterirdischen Personenwege inzwischen von den Gemeinden gerne eine umfassende Restauration erfahren, um hier für ein angemessenes Ambiente zu sorgen. Dabei spielt die Beleuchtungslösung eine entscheidende Rolle, denn sie sorgt nicht nur für die Sicherheit der Passanten, sondern durch ein passendes Beleuchtungsniveau auch für ein erhöhtes Wohlbefinden. Nicht nur die erhöhte Schutzart (IP 65) und der Einsatz von hochschlagfesten Materialien (z. B. Schutzgrad IK 16/150 Joule) machen diese Produkte zu einer langlebigen Lösung. Insbesondere die LED-Technik garantiert eine erhöhte Einsatzzeit und entsprechend geringere Wartungskosten. So sind die Gehäuse oft aus verzinktem Stahlblech gefertigt, mit speziellen Grundanstrichen vorbehandelt und mit chemisch, UV-stabilisierter, witterungs-, abriebbeständiger und kratzfester Strukturbeschichtung veredelt. Zum Schutz vor unbefugtem Eingriff sollte der Rahmen mit manipulationssicheren Spezial-Schrauben über eine Gummidichtung am Gehäuse gesichert sein, was zur Öffnung entsprechendes Spezialwerkzeug erforderlich macht.
Als Besonderheit bieten manche Hersteller einen optionalen Schutz gegen Verunreinigungen durch Graffiti-Künstler an, welche im öffentlichen Bereich in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Repräsentative Gebäude, Bahnhöfe, Bahnanlagen, Wartehäuschen oder Brücken sind häufig Sprayattacken ausgesetzt. Das Problem ist an dieser Stelle nicht unbedingt, dass die Grafiken und Schriftzüge nicht jedem Bürger gefallen, sondern vielmehr, dass die Lichtleistung – und damit die Sehaufgabe – durch die Verfärbung der Diffusoren entscheidend beeinträchtigt werden kann.
Als Lösung bietet sich hier beispielsweise eine sogenannte Nano-Beschichtung an, die auf den Diffusor aufgetragen wird. Diese bildet eine permanente Schutzschicht, welche die Verbindung von Lacken und Farben mit dem Untergrund verhindert und somit die Anhaftung von Schmierereien reduziert. Somit können unerwünschte Graffiti mit einfachen Mitteln wie warmer Seifenlauge oder verdünntem Isopropanol leichter gereinigt werden. Leuchten mit diesen Eigenschaften eignen sich u. a. für den Einsatz in Verkehrsbauten und Fußgängerunterführungen/-tunneln. Ähnliche Anforderungen gelten jedoch auch für spezielle Umgebungen wie Forensische Psychiatrien, Justizvollzugsanstalten, Justizbauten, öffentliche Anlagen und Polizeiinspektionen.
Steuerungsmodule und Sensortechniken ermöglichen es bei einer vernetzten Beleuchtungsanlage, weitere Sicherheitsfaktoren abzudecken und insbesondere den Wartungskomfort zu verbessern. Denn in öffentlichen oder gewerblich genutzten Gebäuden schreibt der Gesetzgeber vor, die Notbeleuchtungssysteme regelmäßig zu prüfen. Als einer der ersten Kunden nutzt der Leuchtenspezialist RZB aus Bamberg die neue Lightelligence-Plattform von Osram. Die Plattform für das Internet of Things (IoT) ermöglicht hier, die vorgeschriebene Funktionsprüfung und Dokumentation von Notbeleuchtungssystemen automatisiert aus der Ferne durchzuführen, was ansonsten oftmals durch Mitarbeiter per visueller Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt werden muss.
Architekten sowie Betreiber von anspruchsvollen Gebäuden, z. B. Luxushotels, denkmalgeschützte Gebäude sowie Kultureinrichtungen, äußern oftmals Bedenken, wenn sie erfahren, dass das Interieur durch brandschutztechnische Maßnahmen eventuell optisch negativ beeinflusst wird. Multifunktionale Melder, die neben ihrer reinen Detektionsfähigkeit weitere wichtige Aufgaben erfüllen, behaupten sich im Bereich der Brandmeldetechnik daher immer mehr: Beispielsweise durch die Kombination des Brandmelders IQ8Quad von Esser mit einer Designleuchte kommt eine wichtige Eigenschaft hinzu, die auch Architekten und Planer zufriedenstellen kann. Und diese Neuentwicklung bleibt nicht auf den Einsatz von Brandmeldern begrenzt, sondern ermöglicht zudem die Integration von Lautsprechern zur professionellen Sprachalarmierung zum Zweck von Evakuierungsmaßnahmen im Gefahrenfall. Bei Bedarf kann auch die Notbeleuchtung bei Ausfall der allgemeinen Spannungsversorgung Berücksichtigung finden.
Diese und weitere Möglichkeiten der Integration von Sicherheitsmodulen in reine Lichtobjekte wird auch durch die LED-Technik entsprechend beflügelt, die durch ihr planbares Temperaturverhalten und die entsprechend geringen Baugrößen solche Kombinationen erst ermöglicht. Die Reichweite dieser multifunktionalen Leuchten ist gewiss noch nicht ausgeschöpft und wird in naher Zukunft steten Zuwachs haben.